EuGH rügt Deutschland für mangelnden Schutz natürlicher Lebensräume

Luxemburg: hat zu wenige Naturschutzgebiete ausgewiesen und für einige der Natura-2000-Schutzgebiete zu ungenaue Erhaltungsziele festgelegt. Das urteilte die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag.

Einer der Europäischen Kommission von 2015, die Deutschland vorwarf, gegen eine Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden und Pflanzen (FFH-Richtlinie) zu verstoßen, gab der Gerichtshof damit nun in Teilen statt. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) erklärte, die hätten nach Einleitung der Klage durch die Kommission inzwischen deutlich nachgebessert. Dennoch müsse Deutschland jetzt “dringend nachlegen”, sagte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. “Nur 25 der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand. Es ist die letzte Mahnung an Bund und Länder, FFH-Gebiete nicht nur auszuweisen, sondern konkret zu schützen – sonst drohen Strafzahlungen”, so Krüger.

“Der besorgniserregend schlechte Zustand vieler Gebiete unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf.”

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