Berlin: Ampel und Union wollen für mehr Transparenz in der Wahlkampffinanzierung sorgen. Das geht aus einem gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes hervor, über den der “Spiegel” berichtet.
Die Reform sieht demnach auch eine Neuregelung für Parteiwerbung durch “undurchsichtige Vereine” vor – sogenannte Parallelaktionen. Vor wenigen Jahren hatte ein solcher Verein millionenschwere Kampagnen zugunsten der AfD organisiert und unter anderem Hunderttausende Gratiszeitungen mit Wahlaufrufen an deutsche Haushalte verteilen lassen. Wer die Werbung finanzierte, blieb im Dunkeln: Anders als eine Partei muss ein Verein seine Gönner nicht offenlegen. Die AfD gab indes ab, nichts mit dem Verein zu tun zu haben. Mit der Reform sollen nun “eigenmächtig werbende Dritte” dazu verpflichtet werden, Werbeaktionen der betroffenen Partei vorab anzuzeigen. Will diese die Unterstützung nicht annehmen, muss sie von dem Werbenden Unterlassung verlangen. Nimmt sie die Werbung aber an, gilt diese als Spende und muss veröffentlicht werden. Noch unklar ist, inwieweit Unterstützervereine ihre Geldgeber offenlegen müssen. Das Gesetz soll nächste Woche im Bundestag beschlossen werden. “Verdeckter Parteienwerbung schieben wir damit einen Riegel vor”, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic.
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Bildhinweis: | Wahlplakate zur Landtagswahl in Hessen 2023 (Archiv) |
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