Berlin: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen im Strafverfahren reformieren. Das Bundesjustizministerium veröffentliche am Dienstag einen entsprechenden Referentenentwurf.
Dieser sieht unter anderem vor, die Anforderungen an den Einsatz von sogenannten V-Personen gesetzlich zu regeln. Demnach soll festgelegt werden, welche Personen nicht als V-Personen eingesetzt werden dürfen, und unter welchen Voraussetzungen Einsätze grundsätzlich zu beenden sind. Ebenfalls soll für Einsätze von V-Personen ein Richtervorbehalt eingeführt werden, um sie so einer regelmäßigen richterlichen Kontrolle zu unterziehen. Hinzu kommen sollen Berichtspflichten für den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und V-Personen.
Ein weiteres Novum besteht in einer Regelung zur Tatprovokation: Diese soll festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Verleiten zu einer Straftat noch zulässig ist und wann eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation vorliegt. “Der Einsatz von V-Personen zur Strafverfolgung erfordert im Rechtsstaat eine besondere Sensibilität”, sagte Bundesjustizminister Buschmann. “Eine gesetzliche Regelung gibt es bis heute nicht, dabei ist sie dringend geboten. Erkenntnisse aus verschiedenen NSU-Untersuchungsausschüssen, dem Anschlag auf den Breitscheidplatz und auch jüngere Fälle aus der Praxis zeigen: Es gibt einen konkreten praktischen Bedarf für eine gesetzliche Grundlage mit klaren Regeln für den Einsatz von V-Personen.”
Experten hatten den unregulierten Einsatz von V-Personen immer wieder kritisiert. Während der Aufarbeitung der Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) war deutlich geworden, dass sich gleich mehrere V-Personen verschiedener Ermittlungsbehörden im Umfeld der Trios bewegt hatten.
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