Berlin (ots)
Ein weiteres Urteil pro Verbraucher im Abgasskandal: Der 4. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken verpflichtete den Automobil-Konzern Volkswagen, “wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung” Schadensersatz zu zahlen. Der Konzern muss dem Mandanten der Verbraucherkanzlei BRR (www.diesel-gate.com) fast 17.000 Euro zurückerstatten, entschieden die Richter.
Schadensersatz in zweiter Instanz
Vor dem OLG ging es um die Klage eines Verbrauchers, der 2014 ein Fahrzeug der VW-Tochter Audi (Audi A1) für rund 24.000 Euro gekauft hatte. In Folge der Bekanntgabe, dass auch in diesem Fahrzeug der VW-Motor EA 189 mit den manipulierten Abgaswerten verbaut wurde, forderte der Geschädigte den Kaufpreis von Volkswagen in einer Klage zurück. Nachdem der Audi-Fahrer vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) gewann und VW gegen dieses erstinstanzliche Urteil in Berufung ging, gab ihm nun auch das OLG Zweibrücken Recht. Der Kläger habe berechtigterweise einen Anspruch auf Schadensersatz. Bei der Berechnung müsse lediglich der Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden.
“Ein weiterer Sieg für unsere Mandanten”, so Florian Rosing, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei für Verbraucherschutz Baumeister Rosing. “Die zunehmenden verbraucherfreundlichen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte zeigen, dass auch Einzelklagen gegen die Volkswagen AG als Motorherstellerin sehr erfolgsversprechend sind und Verbraucher noch vor dem Jahresende handeln sollten.”
Quellenangaben
Textquelle: | BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/pm/136235/4451728 |
Newsroom: | BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte |
Pressekontakt: | Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing Patricia Gerschler Tel. +49 157 830 25 618 Mail: gerschler@baumeister-rosing.de www.diesel-gate.com |
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