Länder prüfen neues Verfahren bei Taschengeld für Asylbewerber

Hamburg//Hannover: Für die umstrittene Barauszahlung von Taschengeld an Asylbewerber sollen in mehreren Teilen Deutschlands Alternativen zum Bargeld erprobt werden. Derzeit planen Hamburg, Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover sowie Bayern entsprechende Pilotverfahren zur Einführung von Kredit- beziehungsweise Bezahlkarten als Bargeld-Alternative, berichtet die “Neue Osnabrücker Zeitung”.

Das bayerische Innenministerium bestätigte der NOZ, dass sich die Einführung einer sogenannten “Bezahlkarte” für Asylbewerber im “Vorbereitungsstadium” befindet. Es werde derzeit eine entsprechende Ausschreibung für ein neues Bezahlsystem vorbereitet. Dazu war zuvor im Freistaat bereits das Aufnahmegesetz geändert worden. Zur Begründung hieß es seinerzeit im Gesetzentwurf: “Um Schlepperkriminalität zu unterbinden und Pull-Effekte zu verhindern”, solle die Barauszahlung möglichst beendet werden.

Ein Sprecher der Finanzbehörde in Hamburg verwies indes auf Anfrage der Zeitung darauf, dass die Bargeld-Auszahlung mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden sei. Zudem müssten die Empfänger am jeweiligen Zahltag persönlich bei einer Zahlstelle erscheinen. Mit einer “guthabenbasierten Kreditkarte” könne das Verfahren vereinfacht werden. Die Hansestadt sucht derzeit per Ausschreibung einen Dienstleister für ein entsprechendes Pilotverfahren.

Das Guthaben auf der Karte soll nicht überziehbar sein, zudem sollen beispielsweise Glücksspielanbieter gegebenenfalls blockierbar sein. In Hannover könnte eine entsprechende Karte die Auszahlung des Taschengeldes in Form eines Schecks beziehungsweise sogenannter Verpflichtungsscheine ersetzen, die überwiegend Asylbewerber erhalten. Laut Stadtverwaltung betraf das im August 304 Personen in Hannover. “Im Rahmen des Pilotverfahrens soll ein Echt-Test mit einer kleineren Gruppe durchgeführt werden und die Akzeptanz und Funktionsfähigkeit getestet werden”, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Asylbewerber haben rechtlichen Anspruch auf ein sogenanntes Taschengeld zur Deckung des “notwendigen persönlichen Bedarfs”. Die Höhe richtet sich nach Lebenssituation und Alter. Ein alleinstehender Erwachsener erhält derzeit 182 pro Monat.

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