Berlin: Gewerkschaftsvertreter fordern eine Wiedereinführung der Vermögensteuer, die seit 1997 infolge eines Verfassungsgerichtsurteils nicht mehr erhoben wird. “Eine Vermögensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar – andere Behauptungen sind Unsinn”, sagte Yasmin Fahimi, Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), dem “Spiegel”.
Mit Blick auf die Erhebungskosten, die früher rund ein Drittel des Aufkommens ausmachten, räumte Fahimi jedoch ein, dass für die Bewertung “nicht 10.000 neue Stellen entstehen” könnten. Zur Verringerung des Aufwands könnten Steuerzahler die Höhe ihres Vermögens über eine sogenannte Selbstveranlagung eigenständig angeben, wobei falsche Angaben scharf geahndet würden. Ein mögliches Vorbild wäre das US-Steuersystem, in dem Selbstveranlagung üblich ist. “Die USA haben einen hohen Steuersatz für Vermögen und extrem hohe Strafen bei Steuerhinterziehung – trotzdem wandert das Vermögen nicht ab”, so die DGB-Chefin.
Unterstützung bekommt sie von dem Staatsrechtler Alexander Thiele. In einem noch unveröffentlichten Gutachten im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung schreibt er, dass die Vermögensungleichheit zuletzt gewachsen sei. Allein mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit seien die Unterschiede “kaum noch zu rechtfertigen”, so Thiele. “In einer solchen Situation droht die soziale Ungleichheit aufgrund der damit einhergehenden kränkenden Wirkung das einigende Band der Gemeinschaft zu zerreißen.”
Eine Vermögensteuer könnte dem Juristen zufolge zumindest teilweise “Abhilfe schaffen”. In der Diskussion darüber stehen verfassungsrechtliche Bedenken seiner Ansicht nach zu schnell im Mittelpunkt. “Am Ende sollte die Debatte politisch geführt werden”, sagte er dem “Spiegel”. “Wenn die Politik eine Vermögensteuer will, findet die Juristerei auch einen Weg.”
Mit Blick auf Unternehmen will Fahimi besondere Vorsicht walten lassen: “Betriebsvermögen sind Ausdruck von Leistungsfähigkeit, das muss berücksichtigt werden.” Auch Thiele schreibt, wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Volkswirtschaft könnten Betriebsvermögen eine “gewisse Privilegierung” erfahren – indem sie teilweise verschont oder mit einem geringeren Steuersatz belegt werden.
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Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur |
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