Göring-Eckardt kritisiert Klimaschutzambitionen des Kanzlers

Berlin: Die Vizepräsidentin des Bundestags, Katrin Göring-Eckardt (Grüne), wirft dem Bundeskanzler vor, nicht genug für den Klimaschutz zu tun. “Ein Bundeskanzler, der in seinem Amtseid geschworen hat, Schaden vom Volk abzuwenden und seinen Nutzen zu mehren, muss die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, damit der Wohlstand in erhalten bleibt”, sagte Göring-Eckardt der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Mittwochsausgabe).

“Er muss sich an die Spitze des Kampfes gegen die Klimakrise stellen anstatt zu bremsen. Er muss 20 Jahre im Voraus denken und nicht bloß bis zum nächsten Wahlkampf.” Göring-Eckardt verteidigte zudem die geplante Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes, der zufolge vom kommenden Jahr an keine neuen Öl- und mehr eingebaut werden dürfen. “Die Regelung ist technologieoffen und nachhaltig zugleich”, so Göring-Eckardt.

“Es müssen Heizungen sein, die zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen.” Das ließe verschiedene Möglichkeiten zu, so die -Politikerin. “Nicht alle müssen jetzt eine Wärmepumpe einbauen. Wenn außerdem in acht irgendwas Neues erfunden wird, dann bitte.”

Sie übte allerdings auch Selbstkritik: “Aber ich würde auch sagen, dass die Grünen da nicht alles richtig gemacht haben. Die soziale Sicherung hätte von Anfang an mit kommuniziert werden müssen.” Göring-Eckardt fordert Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf, mehr Maßnahmen zum Klimaschutz vorzulegen. Es könne nicht sein, dass er aus der Verantwortung gelassen werde, im Verkehrssektor die Ziele zu erfüllen.

Es müsse nun umgesetzt werden, was der Koalitionsausschuss beschlossen habe. Nach 30 Stunden hatten sich die Vertreter von SPD, Grünen und FDP vor Ostern darauf geeinigt, dass die Einsparungen in den Sektoren zwar künftig “aggregiert” betrachtet werden. Doch Ministerien, die die Ziele in ihren Sektoren verfehlen, treffe eine Pflicht zum Nacharbeiten. Alle Bundesministerien, aber “insbesondere jene, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die die Zielverfehlung verursacht haben”, müssten durch Maßnahmen zur Minderung beitragen, heißt es im Beschluss.

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