Berlin: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will bei dem geplanten Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2024 großzügige Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Reha-Einrichtungen erwirken. “Wir werden nicht zulassen, dass steigende Energie- und Heizkosten Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden”, sagte Lauterbach der “Bild am Sonntag”.
“Der Staat garantiert die Daseinsvorsorge. Dazu gehört auch, dass wir Defizite ausgleichen, die selbst gut arbeitende Kliniken nicht zu verantworten haben.” Konkret soll es den genannten Einrichtungen möglich sein, auch nach Inkrafttreten des novellierten GEG den Einbau einer neuen Gasheizung zu beantragen, wenn die Investitionen eine unverhältnismäßige Belastung für die Gesundheitseinrichtungen darstellen und die Aufrechterhaltung des Betriebs gefährdet wird. Die Austauschpflicht wäre damit ausgesetzt. Zudem werden den Einrichtungen laut Lauterbach 2,5 Milliarden Euro zusätzlich als Ausgleich für Steigerungen indirekter Energiekosten, wie gestiegene Kosten für Wäschereien, zur Verfügung gestellt.
Quellenangaben
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur |
Bildhinweis: | Krankenhaus |
Kontakt:
Newsroom: | |
Pressekontakt: | Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH Mansfelder Straße 56 06108 Halle (Saale) Deutschland |
- Aldi-Süd-Betriebsrat fordert mehr Geld für Kassierer - 1. Mai 2024
- Junge Union und Nord-CDU wollen Rückkehr zur Wehrpflicht - 1. Mai 2024
- Borrell verurteilt Gewalt gegen Demonstranten in Georgien - 1. Mai 2024