Kommunen fürchten Überforderung durch Anpassung an Klimafolgen

: Der Deutsche Landkreistag hat vor dem Kabinettsbeschluss zum Klimaanpassungsgesetz von Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) finanzielle Unterstützung von den Bundesländern für entsprechende Maßnahmen gefordert. “Es bedarf einer Finanzierungszusage der Länder, denn dies darf nicht an den Kommunen hängen bleiben”, sagte Landkreistags- Präsident Reinhard Sager dem “Redaktionsnetzwerk ” (Mittwochausgabe).

Es sei unbedingt notwendig, dass die Finanzierung dieser neuen planerischen Aufgabe gewährleistet werde. Sager appelliert auch an den Bund, die Landkreise und Kommunen mit seinen Vorgaben nicht zu überfordern. Um die Maßnahmen bedarfsgerecht vor Ort durchführen zu können, sei es wichtig, dass die Kommunen ausreichend Handlungsspielraum hätten. “Vorgaben von Bundesseite dürfen die kommunale Planungshoheit also nicht untergraben”, sagte Sager. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund übte vor der Kabinettsabstimmung Kritik an Lemkes Plänen: Damit Kommunen handlungsfähig blieben, gelte es gemeinsame Anstrengungen mit Bund und Ländern für eine verstärkte Klimaanpassung voranzutreiben. “Dabei sind zwingende und verpflichtende Vorgaben zur Klimaanpassung, wie sie der Referentenentwurf des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes vorgeschlagen hat, kritisch zu hinterfragen”, sagte eine Sprecherin dem RND. Klimaanpassungsmaßnahmen sollten als eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern definiert und als solche ins Grundgesetz aufgenommen werden, forderte der Verband. “Der Bund würde so die Möglichkeit erhalten, den Kommunen planbar finanzielle Mittel für notwendige Anpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene zur Verfügung stellen zu können”, so die Sprecherin. Das neue Gesetz soll einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern schaffen. Es sieht unter anderem vor, dass Kommunen bei ihren Planungen und Entscheidungen festgelegte Ziele zur Klimaanpassung berücksichtigen. Ein “Verschlechterungsverbot” soll etwa festlegen, dass Grundstücke und Bauwerke in der Planung nur dann anfälliger für Folgen des Klimawandels werden dürfen, wenn es unvermeidbar ist.

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