Antidiskriminierungsbeauftragte verteidigt Reformvorschläge

: Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat ihre Vorschläge zur des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegen Kritik der FDP verteidigt. “Ich bin nicht überrascht von der Debatte. Es gibt in leider eine lange Tradition, Menschen mit Diskriminierungserfahrungen als Spinner darzustellen, die sich das nur einbilden”, sagte Ataman dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben).

“Wer so redet, verharmlost Diskriminierung, die für viele Menschen existenzielle Folgen haben kann.” Ataman will mit einer Reform des AGG nach eigener Aussage erreichen, dass Betroffene von Diskriminierungen leichter Gehör finden und einfacher Ungleichbehandlung nachweisen können. FDP-Politiker hatten die Vorschläge scharf kritisiert. “Das Papier von Frau Ataman ist gesellschaftlicher Sprengstoff und sät Verunsicherung allerorten”, sagte etwa die rechtspolitische Sprecherin der FDP, Katrin Helling-Plahr, der “Bild”. Ataman rief nun zu “mehr Sachlichkeit bei der Diskussion” auf. Anders als behauptet, enthalte ihr Vorschlag keine Umkehr der Beweislast: “Es bleibt weiterhin dabei, dass eine betroffene Person Tatsachen vorlegen und ein Gericht entscheiden muss, ob eine Diskriminierung stattgefunden hat. Ins Blaue hinein kann also niemand behaupten, diskriminiert worden zu sein und erfolgreich klagen”, sagte Ataman.

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“Es geht in meiner Forderung lediglich um eine Klarstellung der gültigen Rechtslage, dass eine Beweislasterleichterung möglich ist – zum Beispiel durch eidesstattliche Versicherungen, Testing-Verfahren oder Statistiken.” Eine solche “Glaubhaftmachung” entspreche europäischem Recht und stehe seit 2006 in der Gesetzesbegründung zum AGG. Ataman möchte Arbeitgebern unter anderem verbieten, Mindest- und Höchstanforderungen an das Alter von Beschäftigten zu stellen. “Warum wir das AGG dringend reformieren müssen, ergibt sich auch aus der aktuellen Situation”, sagte sie. So koste der Personalmangel die deutsche jedes Jahr Milliarden .

“Hier geht nicht nur um den Schutz vor Diskriminierung, sondern um eine Investition in unseren Wirtschaftsstandort”, so Ataman. “Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen wegen ihres Alters, einer Behinderung, wegen ihres Geschlechts oder anderer Gründe benachteiligt werden.”

Quellenangaben

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur
Bildhinweis: Frau mit Kopftuch und Frau ohne Kopftuch (Archiv)

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur