Beratungsstellen drängen auf Reform des Antidiskriminierungsgesetzes

: Der Antidiskriminierungsverband hat eine umfassende Reform des Anti-Diskriminierungsgesetzes (AGG) mit höheren Entschädigungszahlungen und einem Verbandsklagerecht gefordert. “17 Jahre Praxis der Antidiskriminierungsberatungsstellen haben gezeigt, dass das AGG in vielen Fällen wirkungslos ist”, sagte die Geschäftsführerin dieses Dachverbandes unabhängiger Antidiskriminierungsbüros und -beratungsstellen, Eva Andrades, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagausgaben).

Das Gesetz, das am 18. August 2006 in Kraft trat, schütze nicht jede und jeden in allen Lebensbereichen vor Diskriminierung. “Betroffene von Diskriminierung erleben hohe Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte und stehen am Ende oft alleine mit dem Erlebten und den negativen Konsequenzen da.” Nötig sei eine umfassende Reform des Gesetzes mit einer Ausweitung des Schutzbereichs. “Dazu gehört die Erweiterung des Katalogs der Merkmale, die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf staatliches Handeln und die Einführung kollektiver Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten”, sagte Andrades. Ein Verbandsklagerecht hätte ihrer Ansicht nach die positive Folge, dass Betroffene das finanzielle und emotionale Risiko der Gerichtsverfahren nicht mehr allein durchstehen müssten. Zudem könne dadurch gegen Diskriminierung unabhängig vom Einzelfall vorgegangen werden. Andrades forderte zudem höhere Entschädigungszahlungen: “Entschädigungen sollten abschreckend gestaltet werden, damit Diskriminierung – im wahrsten Sinne des Wortes- nicht einfach in Kauf genommen wird”, sagte sie. Für Betroffene müssten die Hürden für den Diskriminierungsnachweis gesenkt werden.

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