Berlin: Die Bundesregierung will nach den Worten von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem der Nachtragshaushalt gekippt wurde, genau unter die Lupe nehmen. “Es kann ja sein, dass in den Erwägungsgründen des Urteils sich viele Hinweise finden, die viele der Praktiken von Haushaltsführung der letzten 20, 30 Jahre in Frage stellen, und zwar sowohl beim Bund als auch bei den Ländern, und deshalb werden wir das genau prüfen”, sagte der Kanzler bei der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag.
Es hätten “alle” einen Anspruch darauf, dass man sich nicht nun nicht nur mit dem konkreten Fall befasse und das Urteil formal umsetze, sondern auch die Hinweise des Verfassungsgerichts generell aufnehme. Es bleibe dabei, dass man die Transformation bewältigen müsse, unter anderem um künftig CO2-neutral zu wirtschaften und trotzdem global wettbewerbsfähig zu bleiben. “Das erfordert Investitionen, deshalb ist es für uns wichtig, dass wir bei der Betrachtung des Urteils genau sehen, wie wir vor keiner der Herausforderungen, vor der unser Land steht, die Augen verschließen, und dass wir sie auch mit einem anderen Rahmen, den wir jetzt haben, hinbekommen”, sagte Scholz. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem am Mittwoch verkündeten Urteil das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt, mit dem unter anderem die nicht verbrauchten Corona-Hilfsgelder für klimapolitische Maßnahmen umgewidmet werden sollten.
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Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur |
Bildhinweis: | Olaf Scholz am 15.11.2023 |
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