Patientenschützer kritisieren Transparenzgesetz als unzureichend

: Der Vorstand der Patientenschutz, Eugen Brysch, hält das Klinik-Transparenzgesetz für unzureichend. „Der Bundesgesundheitsminister und der Vermittlungsausschuss haben die Chance verpasst, die Patientensicht zum entscheidenden Qualitätsfaktor bei der Bewertung von Krankenhäusern zu machen“, sagte Brysch der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).

Das -Transparenzgesetz könne jetzt zwar seine letzte Hürde nehmen, so Brysch weiter: „Doch es ist fragwürdig, ob Qualität allein an der Beschäftigtenzahl im Verhältnis zu den Behandlungsfällen, deren Häufigkeit sowie der Komplikations- und Sterblichkeitsrate gemessen werden kann.“ Denn bisher fehle der Blick auf den Patienten. „Es gibt keine verbindliche Vorgabe, jedem Patienten einen Fallmanager zur Seite zu stellen. Der Krankenhausalltag gleicht weiterhin einem Dschungel. Die Koordination zwischen Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern findet nicht statt.“

Der Patientenschützer kritisierte weiter: „So bleiben die Prozesse in den Kliniken eine Blackbox. Kennzeichnend dafür sind fehlende Ansprechpartner, Verschiebungen medizinischer Untersuchungen, lange Wartezeiten und Terminabbrüche. Patienten und Angehörige sind die Leidtragenden dieser Misere, doch im Transparenzgesetz kommt ihre Perspektive gar nicht vor. Auch muss in den Blick genommen werden, dass ältere Kranke deutlich häufiger stationär versorgt werden müssen als der Bevölkerungsdurchschnitt. Die Therapie bei betagten Menschen mit Mehrfacherkrankungen ist aufwendiger und langwieriger.“

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Der Vermittlungsausschuss hatte am Mittwochabend den Plänen von Lauterbach zugestimmt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur
Bildhinweis: Krankenhaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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