Berlin: Der TÜV-Verband spricht sich gegen die Empfehlung der Expertenkommission aus, den Cannabis-Grenzwert für Verkehrsteilnehmer anzuheben. “Die geplante Schaffung eines Grenzwerts in Höhe von 3,5 ng/ml THC im Blutserum bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr lehnen wir ab”, sagte Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).
Die vorgeschlagene Erhöhung sei verfrüht und auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar. “Zudem vermittelt die Festlegung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr die völlig falsche Botschaft, dass es tolerierbar sei, unter gewissem Drogeneinfluss Auto zu fahren”, so Zaneta. Der TÜV-Verband plädiert stattdessen dafür, den aktuell gültigen Nachweiswert beizubehalten. Dieser liegt derzeit bei 1 ng/ml THC im Blutserum, was der Nachweisgrenze der verwendeten Schnelltests entspricht.
Insbesondere für Fahranfänger und Berufskraftfahrer solle es “wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabiskonsum am Steuer geben”, so die TÜV-Expertin. Das Alkoholverbot für Fahranfänger habe sich bewährt und sollte als Vorbild für Cannabis dienen.
Quellenangaben
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur |
Bildhinweis: | Feierabendverkehr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur |
Kontakt:
Newsroom: | |
Pressekontakt: | Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH Mansfelder Straße 56 06108 Halle (Saale) Deutschland |
- Drei ostdeutsche Länder verlieren jährlich Tausende Beschäftigte - 26. April 2024
- Welthungerhilfe verlangt klares Bekenntnis zu Klima-Finanzzusage - 26. April 2024
- CDU-Politiker fordern Untersuchungsausschuss zu AKW-Aus - 26. April 2024