10.02.2021 – 12:14
Hauptzollamt Münster
Bei einer Kontrolle in einem Asia-Imbiss im Kreis Borken haben die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamtes Münster einen Arbeitnehmer, der sich illegal in Deutschland aufhält, bereits zum zweiten Mal angetroffen.
Bereits im August des vergangenen Jahres war der Mann den Zöllnerinnen und Zöllnern im Rahmen einer Kontrolle nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in einem Imbiss aufgefallen. Er hatte sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten; einer Erwerbstätigkeit durfte er folglich nicht nachgehen. Im Rahmen einer Nachkontrolle am vergangenen Freitag zeigte sich den Beamtinnen und Beamten, dass der Mann der damals ausgesprochenen Aufforderung der Ausländerbehörde, das Land zu verlassen, nicht nachgekommen war: Erneut trafen sie den Asiaten im selben Imbiss bei der Arbeit an. Er wurde deshalb daraufhin vorläufig festgenommen und es wurde ihm die Weiterarbeit untersagt. Die Ausländerbehörde wurde erneut über den Vorgang unterrichtet.
Auch gegen den Imbissbetreiber als Arbeitgeber wird jetzt wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung und der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt. Allein die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne Genehmigung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Münster, übermittelt durch news aktuell
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121253/4835065 |