Steuerberater bezweifeln fristgerechte Grundsteuerreform

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine Umsetzung der Grundsteuerreform innerhalb gesetzter Fristen hält der Präsident der Bundessteuerberaterkammer für unrealistisch. „Wie binnen vier Monaten insgesamt 36 wirtschaftliche Immobilieneinheiten neu bewertet werden und die Feststellungserklärungen eingereicht werden sollen, ist uns schleierhaft“, sagte Hartmut Schwab der „Welt am Sonntag“.

Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden müssen zwischen Juli und Oktober dieses Jahres für ihre Liegenschaften eine Steuererklärung an die Landesfinanzämter schicken. Dafür benötigen sie wie etwa Bodenrichtwert, Baualtersklasse oder Nutzungsart der Immobilie, jeweils zum Stichtag 1. Januar 2022. „Wir halten das für nicht umsetzbar“, sagte Schwab gegenüber der Zeitung. Der Beschaffungsaufwand der relevanten Grundstücksdaten sei nicht zu unterschätzen, so der Präsident der Steuerberaterkammer: „Die wenigsten Mandanten haben ihre Unterlagen aktualisiert vorliegen.“

Die Berater rechneten deshalb mit einem hohen Anfrage-Aufkommen, das zu bewältigen sei. „Die Kapazitäten der Kolleginnen und Kollegen sind derzeit vor allem wegen der entstandenen Zusatzaufgaben durch die Corona-Hilfsprogramme am absoluten Limit“, sagte Schwab. „Deshalb bedarf es einer Fristverlängerung.“ Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von jährlich fast 15 Milliarden eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden.

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Weil die für die Berechnung genutzten Einheitswerte über mehrere Jahrzehnte nicht aktualisiert worden waren, verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Neuregelung. Grundsätzlich gilt ein bundesweites Modell. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen und nutzen jedoch eine Öffnungsklausel und haben eigene Modelle entworfen. Die neue Steuer gilt ab Anfang 2025.


Foto: Grenzpunkt, über dts Nachrichtenagentur

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