Berlin: Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft am 24. Februar 2024 geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt versammlungsbehördlich untersagt. Nachdem der Anmelder der Demonstration am Dienstag beim Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gescheitert war, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seine Beschwerde am Mittwoch zurück.
Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde, hieß es zur Begründung. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige das nicht. Dieser Beschluss sei unanfechtbar, so das Gericht (Beschluss vom 21. Februar 2024 – OVG 9 S 5/24).
Quellenangaben
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur |
Bildhinweis: | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv), via dts Nachrichtenagentur |
Kontakt:
Newsroom: | |
Pressekontakt: | Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH Mansfelder Straße 56 06108 Halle (Saale) Deutschland |
- Union kritisiert Mittelkürzungen für Batterieforschungsfabrik - 30. April 2024
- Gewerkschaft bezweifelt Kohleausstieg 2030 - 30. April 2024
- Wirtschaftsweiser kritisiert Rentenpolitik: “Kanzler erzählt Unsinn” - 30. April 2024