Berlin: Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Klima– und Transformationsfonds hat das Finanzministerium die Haushaltssperre offenbar auf weitere Teile des Bundeshaushaltes ausgeweitet. Laut übereinstimmenden Medienberichten habe das Ministerium die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2023 gestoppt, um Belastungen für kommende Jahre zu vermeiden.
Aktuelle Ausgaben im laufenden Jahr seien von der Entscheidung nicht betroffen, hieß es. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit welcher der Verwaltung die Möglichkeit gegeben wird, Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen in künftigen Haushaltsjahren führen. Die Ampel ringt seit Tagen mit den Folgen des Urteils aus Karlsruhe, welches die Umwidmung von Krediten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie für nichtig erklärt hatte. Am heutigen Dienstag wird der Haushaltsausschuss des Bundestages diesbezüglich Sachverständige anhören.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Schuldenbremse zuletzt infrage gestellt.
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Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur |
Bildhinweis: | Bundesfinanzministerium (Archiv) |
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