Karlsruhe: Drei Jahre nach der tödlichen Amokfahrt in Trier muss der Prozess teilweise neu aufgerollt werden. Auf die Revision des Angeklagten sei das Urteil des Landgerichts Trier vom 16. August 2022 mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufgehoben worden, teilte der Bundesgerichtshof am Montag mit.
Zur Begründung hieß es, dass das Landgericht seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet habe. Der Mann war ursprünglich wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes sowie weiterer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem war seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Die Strafkammer hatte in dem angegriffenen Urteil ferner die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein des Angeklagten eingezogen und eine lebenslange Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bestimmt sowie das zur Tatbegehung verwendete Kraftfahrzeug eingezogen. Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts war der infolge einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen leidende Angeklagte am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Trierer Fußgängerzone gefahren. Er soll das Tatfahrzeug dabei gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zugesteuert haben. Fünf Menschen wurden dabei getötet, weitere 14 Personen wurden teilweise schwer verletzt (Beschluss vom 13. September 2023 – 4 StR 40/23).
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Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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