Corona-Expertenrat: Folgen der Maßnahmen für Kindeswohl prüfen

(dts Nachrichtenagentur) – Der von der eingesetzte Corona-Expertenrat dringt darauf, das Kindeswohl bei der Umsetzung von Corona-Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen. Das gelte für alle Maßnahmen in der Pandemie, die Kinder und betreffen, heißt es in einer neuen Stellungnahme, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde.

Wie alle früheren Stellungnahmen war sie einstimmig. Kinder müssten vor Infektionen und vor Erkrankungen infolge der Pandemie gleichermaßen geschützt werden. Man rate zur Wiedereinsetzung der interministeriellen Arbeitsgruppe mit Vertretern der Interessen von Kindern und Jugendlichen unter partizipativer Beteiligung von Schülern. “Deren Empfehlungen sollen in Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene münden. Sowohl die primäre als auch die sekundäre Krankheitslast sind unter spezifischer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen wissenschaftlich zu erfassen und zu bewerten.”

Daher empfiehlt der Rat, langfristig Fördermittel für die Führung eines kontinuierlichen bundesweiten Gesundheits- und Maßnahmen-Monitorings, altersspezifischer Register und strukturierter Nachuntersuchungen bereitzustellen. Da bislang die Impfquote bei 12-17-Jährigen trotz vorliegender STIKO-Empfehlung niedrig sei und von 5-11-Jährigen auch ohne allgemeine Empfehlung gemeinsam mit ihrem Arzt eine individuelle Impfentscheidung treffen könnten, sei eine zusätzliche, an Eltern, Kinder und Jugendliche gerichtete Informations- und Aufklärungskampagne erforderlich. Zudem beklagte der Expertenrat: “Die in der Pandemie getroffenen Maßnahmen haben für Kinder und Jugendliche negative Auswirkungen, u.a. eingeschränkte soziale Kontakte, verschlechterte Planungssicherheit, weniger Freizeit- und Bildungsangebote durch Schließung von Schulen, Erziehungs- und Sporteinrichtungen. Die damit verbundene Morbidität mit möglichen Auswirkungen auf die Lebensspanne und Lebensqualität dieser Generation müssen abgemildert und die bereits eingetretenen nachteiligen Effekte bestmöglich kompensiert werden”, hieß es.

“Zugangsbeschränkungen, die einen Großteil der Kinder und Jugendlichen vom Besuch altersgerechter Freizeitangebote (Jugendclub, Kino, etc.) ausschließen, müssen auf Bundes- und Länderebene entfallen, soweit es die pandemische Lage erlaubt.” Um neue Infektionen so weit wie möglich zu verhindern empfehle man, den Betrieb der Einrichtungen durch bestmöglich implementierten Infektionsschutz so sicher wie möglich zu gestalten, “und eine Schließung allenfalls als ultima ratio in Betracht zu ziehen, wenn alle anderen gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen der Kontaktbeschränkung nicht erfolgreich waren”. Es brauche außerdem die prioritäre Entwicklung und schnelle Umsetzung von Maßnahmen und Programmen, die nicht nur die pandemiebedingten Defizite kompensieren helfen, sondern vorrangig zum Ziel haben, die bereits zuvor bestehenden Ungleichheiten in Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern.

“Die medizinische Versorgungssituation im kinder- und jugendpsychiatrischen, kinder- und jugendmedizinischen sowie sozialpädiatrischen Bereich muss sowohl im ambulanten wie auch im stationären Sektor entsprechend den Vereinbarungen im aktuellen Koalitionsvertrag mit hoher Priorität verbessert und eine auskömmliche Finanzierung, die den besonderen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen sowie den hohen Vorhaltekosten im stationären Bereich gerecht wird, sichergestellt werden”, so der Corona-Expertenrat.


Foto: Spielendes Kind, über dts Nachrichtenagentur

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