Bundesregierung macht Ländern Zugeständnisse bei Cannabis-Gesetz

Berlin: Im Streit um die Cannabis-Legalisierung sagt die den Ländern Gesetzesänderungen sowie mehr Geld für Präventionsprogramme zu, um die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat zu verhindern. Das geht aus einer Protokollerklärung der für die Sitzung des Bundesrates am Freitag hervor, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten.

Darin verspricht die Ampel-Regierung, noch vor dem geplanten Inkrafttreten der Regelungen für die Cannabis-Anbauvereine am 1. Juli einige gesetzliche Änderungen umzusetzen, die die Bundesländer zuvor gefordert hatten. So soll die Kontrolle dieser Vereine durch die zuständigen Überwachungsbehörden nicht mehr jährlich erfolgen müssen, sondern nur noch in “regelmäßigen” Abständen. Das eröffne den Ländern einen “ausreichend flexiblen und risikobasierten Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes”, heißt es in der Protokollerklärung.

Zudem soll es Anbauvereinen untersagt werden, zusammen größere Anbauflächen zu bewirtschaften. “So sollen kommerziellen Plantagen vergleichbare Großanbauflächen ausgeschlossen werden, die dem erklärten Zweck eines kleinräumigen, nichtgewerblichen Eigenanbaus zum Eigenkonsum durch die aktive Mitarbeit der Mitglieder der jeweiligen Anbauvereinigungen entgegenstehen würde”, wird argumentiert. Zudem will die Regierung gesetzlich klarstellen, welche Tätigkeiten die Anbauvereine nicht an gewerbliche Anbieter auslagern dürfen. Damit solle eine “europarechtswidrige Kommerzialisierung des Anbaus” ausgeschlossen werden. So solle beispielsweise vermieden werden, dass Vertragspartner der Vereine zugleich Vermieter, Energielieferant oder Sicherheitsdienste sein können.

Darüber hinaus sichert die Bundesregierung mehr Präventionsangebote für Kinder und über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu. Die Anhebung der Mittel für die Cannabisprävention um sechs Euro im laufenden Jahr solle in den Folgejahren fortgeschrieben werden. Zudem würden in diesem Jahr weitere 1,5 Millionen Euro für die Suchtprävention zur Verfügung gestellt.

An der geplanten Amnestieregelung, die vielfach von den Ländern kritisiert worden war, will die Regierung hingegen festhalten. Sie sei eine “Frage der Gerechtigkeit und trage verfassungsrechtlichen Prinzipien Rechnung”, heißt es in der Protokollerklärung. Man nehme die Bedenken der aber ernst. Die Regierung argumentiert aber erneut, dass Haftentschädigungen oder eine Strafbarkeit von Amtsträgern “unwahrscheinlich” seien.

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Bildhinweis: Gebäude des Bundesrates in Berlin (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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