Holznagel begrüßt Einhaltung der Schuldenbremse

: Der Präsident des Interessenverbands Bund der Steuerzahler, Reiner Holznagel, hat die geplante Einhaltung der Schuldenbremse im Bundeshaushalt 2024 begrüßt. “Ich freue mich, dass zumindest der und der Bundesfinanzminister gewillt sind, ab dem nächsten Jahr wieder die Verfassung einzuhalten”, sagte er “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Mittwochausgabe).

“Dass die grundgesetzliche Schuldenbremse wieder gelten muss, war lange klar. Ich wundere mich, dass es so lange gedauert hat, bis die einzelnen Ressorts auf diese Notwendigkeit reagiert und sich auf Sparmaßnahmen eingelassen haben.” Holznagel forderte allerdings, dass die Schuldenbremse nun dauerhaft wieder gelten müsse. “Die Schuldenbremse muss unbedingt Bestand haben. Der 2024 kann nur der Anfang sein.” Der Präsident warnt davor, die hohen Tilgungsverpflichtungen der kommenden Jahre aus dem Blick zu verlieren. “Ab 2028 muss der Bund die Corona-Schulden nach und nach zurückzahlen – angefangen mit 12 Milliarden pro Jahr.” Aktuell sinke der Spielraum schon wegen der enorm steigenden Zinsen, so Holznagel. “Hier schlagen jedes Jahr 40 Milliarden Euro zu Buche. Alle Koalitionäre müssen sich anstrengen, die nächsten Haushalte nachhaltig aufzustellen”, sagte er. leide nicht darunter, dass zu wenig Geld für Investitionen bereitstehe, “sondern daran, dass das Geld nicht ausgegeben werden kann und somit nicht dort ankommt, wo es wirken soll”. Das Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro sei bisher kaum angetastet.

“Es ist falsch zu glauben, dass wir mit noch mehr Schulden mehr Investitionen realisieren können”, meint Holznagel. Die Diskussion um die Kindergrundsicherung halte er in diesem Punkt für “symptomatisch”. “Wir reden nur über Milliarden, aber nicht über Konzepte. Und vor allem auch nicht darüber, wie die Kindergrundsicherung gegenfinanziert werden soll. Die Familienministerin will sich Milliarden dafür reservieren, unterlegt ihre Forderungen aber nicht mit einem konkreten Konzept”, kritisierte der Steuerzahlerpräsident.

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