Berlin: Nachdem durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Nachtragshaushalt 2021 ein Milliardenloch in den Sonderfonds und Haushaltsplanungen der Bundesregierung entstanden ist, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Erstellung eines Nachtragshaushalts angekündigt. “In Absprache mit dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler werde ich in der nächsten Woche einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr vorlegen”, teilte er am Donnerstagnachmittag in einem Statement ohne Möglichkeit zu Nachfragen mit.
Damit dürfte die Schuldenbremse erneut ausgesetzt werden. Man werde die Ausgaben insbesondere für die Strom- und Gaspreisbremse auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage stellen, so Lindner. “Ich betrachte es als meine Aufgabe jetzt reinen Tisch zu machen. Wir können erst dann wieder über das Jahr 2024 und die nächsten Jahre sprechen, wenn wir einen rechtssicheren ein verfassungsrechtlich gesicherten Zustand haben, und dazu wird es in der nächsten Woche diesen Entwurf eines Nachtragshaushaltes 2023 geben.”
Das Bundesverfassungsgericht habe sich erstmals umfassend mit der Auslegung der Schuldenbremse beschäftigt, so der Finanzminister. Es gebe jetzt “neue Rechtsklarheit”, wie mit Sondervermögen und mit Notlagenkrediten umzugehen sei. Daraus ziehe man nun Konsequenzen. In Reaktion auf das Urteil hatte Lindner zunächst den durch das Urteil direkt betroffenen Klima- und Transformationsfonds weitgehend gesperrt.
In den Tagen darauf folgten Sperrungen großer Teile des Bundeshaushalts und des ebenfalls mehrjährig angelegten und damit wohl verfassungswidrigen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, aus dem die Energiepreisbremsen finanziert werden.
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