Weiter Differenzen zwischen Bund und Ländern bei Gaspreisbremse

(dts Nachrichtenagentur) – Bund und wollen eine Gas- und Strompreisbremse einführen – in der genauen Ausgestaltung gibt es aber weiter Differenzen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte am Mittwochabend nach der Ministerpräsidentenkonferenz, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen würden nun auf den Weg gebracht.

Im Dezember würden die Gasversorger ihre Rechnungen nicht stellen müssen, zudem solle der Gaspreis auf 12 Cent, der Strompreis auf 40 Cent gedeckelt werden. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte allerdings ebenfalls nach dem Treffen, die derzeit geplanten “Sprünge” zwischen einzelnen Monaten sollten vermieden werden. Es sei “ganz schwer zu vermitteln”, wenn zum Jahreswechsel nicht nur die Preise steigen, sondern dann auch die Entlastung aus dem Dezember wegfalle. Alle 16 Länder hätten angeregt, dies noch einmal zu prüfen, der habe dies zur Kenntnis genommen, sagte Weil.

Vorerst steht aber im Beschlussprotokoll: “Die Gaspreisbremse wird wie von den Expertinnen und Experten vorgeschlagen, zum 1. März 2023 eingeführt. Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt. Sie gilt bis April 2024. Die Bremse wirkt für Gas und Fernwärme.”

Und weiter: “Dem Vorschlag der Expertenkommission folgend, erhalten die Verbraucherinnen und dabei eine regelmäßige monatliche Entlastung, die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemisst. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der Gaspreis wird für diesen Verbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei der Wärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde.”

Siehe auch:  Kubicki weist Forderung aus FDP-Brandbrief zurück

Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 kommen. Im Beschlussprotokoll des Bund-Länder-Treffens steht dazu: “Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet. Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde.”

Das gelte für Bürger ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen. “Bei Industrieunternehmen werden die Strompreise bei einem Betrag von 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs”, heißt es weiter. Darüber hinaus werde dafür Sorge getragen, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen. Zur der Entlastungen im Strombereich sollen befristet sogenannte “Zufallsgewinne” bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien “abgeschöpft” werden, wie es weiter hieß.

Foto: Wok auf einem Gasherd, über dts Nachrichtenagentur

Weiter Differenzen zwischen Bund und Ländern bei Gaspreisbremse

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur