Berlin: Die Bundesregierung will die Vergütung von Betriebsräten klarer regeln. Im Amt erworbene zusätzliche Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen nur dann eine höhere Bezahlung der Arbeitnehmervertreter rechtfertigen, wenn sie Bezug zu einer konkreten offenen Stelle im Betrieb haben, deren Anforderungsprofil das Betriebsratsmitglied erfüllt.
Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium für eine Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes vor, über den das “Handelsblatt” (Montagausgabe) berichtet. Das Ministerium will damit die Rechtsunsicherheit beenden, die seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar dieses Jahres herrscht. Das Gericht hatte den Freispruch für mehrere VW-Manager aufgehoben. Ihnen wurde Untreue vorgeworfen, weil sie Betriebsräten von Volkswagen eine zu hohe Vergütung gewährt haben sollen.
Der Referentenentwurf regelt zudem, wie sich rechtssicher eine Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmer definieren lässt, an der sich die Vergütung von Betriebsräten bemessen lässt. Außerdem wird klargestellt, dass als Zeitpunkt für die Bildung der Vergleichsgruppe die Amtsübernahme des Betriebsrates gilt. Das Arbeitsministerium lehnt sich in seinem Entwurf eng an die Reformvorschläge einer Juristenkommission an, die Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Mai einberufen hatte.
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