Streng genommen ist ein Speditionsvertrag eine eigene Art von Vertrag, die dem Frachtvertrag jedoch sehr ähnelt. In diesem Fall gibt es zwei Parteien, zum einen den Spediteur und den Versender. Diese beiden Parteien vereinbaren, dass der Spediteur, im Rahmen einer geschäftlichen Vereinbarung und wie vom Versender beauftragt, den Versand von Gütern übernimmt. Festgelegt ist das Ganze im Handelsgesetzbuch, und zwar der eigentliche Speditionsvertrag im Paragrafen 453 und die sogenannte Geschäftsbesorgung im Paragrafen 454.
Welche Pflichten hat der Spediteur?
In einem Speditionsvertrag sind die Pflichten des Spediteurs weitreichender als die eines sogenannten Frachtführers. Der Spediteur verpflichtet sich, den Versand von Gütern vollständig zu organisieren. Er bestimmt dabei aber die Beförderungsmittel, er wählt den Unternehmer aus, der den Auftrag ausführt und sorgt nach Bedarf für eine angemessene Versicherung der Ware, die transportiert wird. Zu den Pflichten des Spediteurs gehört zudem die Verpackung sowie die Verladung, die richtige Kennzeichnung und, was besonders wichtig ist, ebenfalls die Versicherung der Fracht. Er ist außerdem für die Zollbehandlung zuständig, wenn diese Aufgabe vereinbart wurde. Alle Verträge mit möglichen weiteren Unternehmen, die ebenfalls am Versand beteiligt sind, werden unter dem Namen des Spediteurs abgeschlossen.
Die Pflichten des Versenders
Der Speditionsvertrag gilt aber nicht nur für den Spediteur, sondern auch für den Versender. So ist der Versender verpflichtet, dem Spediteur alle Unterlagen und Informationen über die Güter zu geben, die transportiert werden sollen. Handelt es sich beispielsweise um Gefahrengut, dann muss der Versender laut Paragraf 455 des HGB den Spediteur darauf hinweisen. Falls der Spediteur laut Vertrag weder die Verpackung noch die Kennzeichnung der Güter übernimmt, dann ist immer der Versender dafür zuständig. Zudem ist es seine Pflicht, den im Vorfeld vereinbarten Preis für den Transport zu zahlen. Dies ist immer der Fall, wenn die Übergabe der Transportgüter an den sogenannten Frachtführer fällig wird. Als Frachtführer wird der Spediteur immer dann im Vertrag aufgeführt, wenn er selbst die Güter zu ihrem Bestimmungsort bringt. Das Gleiche gilt, wenn ein Festpreis für den Transport vereinbart wurde.
Für wen lohnt sich ein Speditionsvertrag?
Wer umzieht, wird kaum einen Speditionsvertrag benötigen, wer jedoch wertvolle Güter sicher von A nach B bringen möchte, sollte über einen solchen Vertrag nachdenken. In diesen Fällen ist es eine gute Wahl, den Speditionsvertrag von einem Fachanwalt für Handelsrecht aufsetzen zu lassen. Mit einem anwaltlichen Vertrag stehen beide Parteien, der Spediteur und der Versender, immer auf der sicheren Seite. Falls es zu Streitigkeiten kommt, etwa, wenn der Spediteur nicht pünktlich am Zielort ankommt oder der Wagen nicht direkt entladen werden kann, dann hat der Versender mit einem anwaltlichen Vertrag die Möglichkeit, sein Recht geltend zu machen.
Fazit
Grundsätzlich ist ein Speditionsvertrag für alle interessant, die sich in jeder Hinsicht bei einem Transport absichern wollen. Der Spediteur muss laut des Vertrags neben anderem seiner Herausgabepflicht, der Schnittstellenkontrollpflicht und der Geschäftsbesorgungspflicht nachkommen. Zu den Pflichten des Versenders gehört die Vergütungspflicht gegenüber dem Spediteur, die Pflicht der Verpackung und der Kennzeichnung der Güter und außerdem die Pflicht, den Spediteur über alles, was wichtig ist, zu informieren. So etwas ist in erster Linie von Bedeutung, wenn Gefahrgut transportiert werden soll.
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